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   VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756   

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https://dejure.org/2010,71232
VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756 (https://dejure.org/2010,71232)
VG München, Entscheidung vom 20.04.2010 - M 1 K 10.756 (https://dejure.org/2010,71232)
VG München, Entscheidung vom 20. April 2010 - M 1 K 10.756 (https://dejure.org/2010,71232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; Anbringung eines Sperrvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az.: C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der so genannte "Aufnahmemitgliedstaat") aber ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Az.: C-329/06 und C-343/06 RdNr. 72, C-334/06 bis C-336/06 RdNr. 69).

    Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergibt sich, dass die Nrn. 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV in der ab 19. Januar 2009 geltenden Fassung jedenfalls in Bezug auf Teile ihrer Anwendungsbereiche - nämlich soweit diese sich mit der Sachverhaltsgestaltung decken, die in den RdNr. 72 bzw. 69 der genannten Entscheidungen erörtert wurde - gemeinschaftsrechtskonform sind.

    Die in den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06 bzw. Az. C-334/06 bis C-336/06) aufgestellten Grundsätze zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG für eine zulässige Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis kommen auch im Fall des Klägers zur Anwendung.

  • VGH Bayern, 08.01.2010 - 11 CS 09.1966

    Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    Eine unzulässige Rückwirkung liegt darin nicht (BVerwG a.a.O.; BayVGH v. 8.1.2010 - 11 CS 09.1966 - Juris).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    Dementsprechend ist die Vorschrift auch auf Rechtsverhältnisse anzuwenden, die vor Erlass des auf das Auslegungsersuchen ergangenen Urteils entstanden sind (vgl. EuGH vom 15.12.1995 Az. C-415/93 und BVerwG vom 11.12.2008 E 132/315).
  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    In beiden Fällen ist ein entsprechender Vermerk unerlässlich für den effektiven Vollzug des Fahrerlaubnisrechts (vgl. BayVGH v. 10.11.2009 - 11 CS 09.2082- Juris; VG Ansbach v. 29.5.2009 - AN 10 S 09.793 - Juris, VG München v. 14.5.2009 - M 6a S 09.1108 - Juris jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296

    Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    Abgesehen davon, dass diese Ausführungen unsubstantiiert sind und im Übrigen in Widerspruch zu den vom Kläger gegenüber dem Polizeibeamten bei der Kontrolle am 26. Februar 2009 gemachten Angaben stehen, wonach er in der Tschechei tatsächlich niemals wohnhaft gewesen sei und sich dort lediglich für ein bis zwei Wochen aufgehalten habe, um die Fahrerlaubnis zu erwerben (vgl. Blatt 186 der Behördenakte), knüpfen diese Einlassungen an das zweite, vom Europäischen Gerichtshof alternativ aufgestellte Kriterium, nämlich an das Vorliegen sonstiger (d.h. von den Eintragungen im Führerschein unabhängiger), vom Ausstellerstaat stammender Informationen an (vgl. BayVGH v. 26.02.2009 - 11 C 09.296 - Juris).
  • VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460

    Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    Da im Falle des Klägers bereits die erste Alternative für eine Befugnis der Nichtanerkennung erfüllt ist, kommt es auf seinen Vortrag, im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins in der Tschechischen Republik wohnhaft gewesen zu sein, nicht mehr an (BayVGH v. 12.11.2009 - 11 CS 09.2460 - Juris).
  • VG München, 14.05.2009 - M 6a S 09.1108

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    In beiden Fällen ist ein entsprechender Vermerk unerlässlich für den effektiven Vollzug des Fahrerlaubnisrechts (vgl. BayVGH v. 10.11.2009 - 11 CS 09.2082- Juris; VG Ansbach v. 29.5.2009 - AN 10 S 09.793 - Juris, VG München v. 14.5.2009 - M 6a S 09.1108 - Juris jeweils m.w.N.).
  • VG München, 10.03.2010 - M 1 S 10.738

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

    Auszug aus VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze samt Anlagen - auch in dem Verfahren M 1 S 10.738 - sowie auf die beigezogenen Behördenakten des Landratsamts ... und das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 20. April 2010 Bezug genommen.
  • VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Berechnung der

    Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
  • VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
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